Tagesticket Geschäftsbedingungen und Konditionen

Coworking am Anger: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Coworking am Anger Coworking Spaces, vertreten durch die Dein Space Erfurt GmbH (nachfolgend ‘Betreiber‘), die diese gegenüber ihren jeweiligen Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch die Dein Space Erfurt GmbH keine Geltung.

(2) Kunden können natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrags bzw. während der Nutzung der Leistungen des Betreibers privat oder in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

(3) Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle der Dein Space Erfurt GmbH. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten und deren Ausstattung begründet.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Dein Space Erfurt GmbH ist vorrangig die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, ausgestattet mit Tisch, Stuhl und Stromanschluss einschließlich der Nutzung des zur Verfügung gestellten Zugangs zum Internet mittels WLAN im Rahmen der angebotenen Tarife: Tageskarte, Flex Desk, Fix Desk, Team- oder Einzelbüro, , sowie die Bereitstellung von Seminar- und Meetingräumen bzw. Veranstaltungsräumlichkeiten. Details sind einzusehen unter www.coworking-am-anger.de/buchen.

(2) Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

(3) Der Betreiber verpflichtet sich, dem Kunden Arbeitsplätze in dem tariflich vereinbarten Umfang in der 2. Etage im Anger 9, 99084 Erfurt, bereitzustellen. Konkrete Arbeitsplätze bzw. Räume können dabei vom Kunden ausgewählt bzw. (bei jeweiligem Tarif) fest zugewiesen werden. Dennoch ist der Betreiber berechtigt, dem Kunden bei Bedarf alternative Arbeitsplätze bzw. Räume in vergleichbarer Größe und Qualität an diesem Standort bereitzustellen. Dem Kunden ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und im Rahmen des Flex-Tarifs kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit besteht.

(4) Weitere Serviceleistungen sind:

(4.1.) Das z.T. (ab einem gewissen Volumen) kostenpflichtige Kopieren, Ausdrucken und Scannen auf den Druckern der Dein Space Erfurt GmbH.

(4.2.) Die Durchführung von Veranstaltungen und die Vermietung von Veranstaltungstechnik und sonstigem Equipment.

(4.3.) Die Durchführung von gastronomischen Services im Rahmen von Veranstaltungen.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertragsangebot mit der Dein Space Erfurt GmbH entsprechend des vom Kunden gewählten Tarifs zustande.

(2) Das Vertragsangebot erfolgt schriftlich oder über das Online-Buchungsverfahren unter www.coworking-am-anger.de/buchen. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde die Dein Space Erfurt GmbH verbindlich mit Anklicken des Buttons „Buchen.“ Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die Geschäftsbedingungen und Konditionen“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag abgeben hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und der Dein Space Erfurt GmbH kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch den Betreiber zustande. Diese kann schriftlich, mündlich oder per Email erfolgen. Eine Buchungsbestätigung kann auch in Form einer Rechnungsstellung erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss des Vertrages. Es steht dem Betreiber frei, das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Beiträge für einen Vertragsstart nach dem ersten eines Monats berechnen sich anteilig nach den verbleibenden Tagen des jeweiligen Monats.

§ 4 DATENSCHUTZ

(1) Die Dein Space Erfurt GmbH wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde wird gemäß der gesondert vom Betreiber zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung (https://www.coworking-am-anger/datenschutz) sein Einverständnis für die Vertragsdurchführung notwendige Nutzung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erklären.

§ 5 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

(1) Die vom Kunden zu zahlende Servicegebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der Arbeitsplätze bzw. Räume und der Allgemeinflächen in vereinbartem Umfang und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).

(2) Alle Preise von Coworking am Anger sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise von Coworking am Anger, soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind.

(3) Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist, ist die Servicegebühr unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit vom Kunden ein monatlicher Tarif gewählt wurde, ist die entsprechende Zahlung für die folgenden Monate jeweils am Monatsersten eines Monats im Voraus für diesen Monat fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumnis des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(4) Der Betreiber wird offene Zahlungen des Kunden in den folgenden Mahnstufen anmahnen:

Erste Stufe: 14 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit

Zweite Stufe: 28 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 14 Tage nach erster Mahnung)

Dritte Stufe: 40 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 12 Tage nach der zweiten Mahnung)

Bei Zahlungsverzug erhebt der Betreiber für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren.

(5) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen oder einmalig genutzten Leistungen (z.B. Konferenzraumnutzung, Tagesticket) ist die Zahlung in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, das Erbringen der Leistung zu verweigern.

(6) Servicekosten für zusätzliche Services bzw. verbrauchsabhängige Leistungen stellt der Betreiber dem Kunden jeweils nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme in Rechnung, gegebenenfalls integriert in die Rechnung für den Folgemonat. Solche Servicekosten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.

(7) Die Zahlung wird in der Regel im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte eingezogen. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch die Zahlungsart per Überweisung durch den Kunden (Rechnung) ist möglich.

(8) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Betreiber infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(9) Dem Kunden wird bei Buchung eines Einzel- oder Teambüros darüber hinaus bei Vertragsschluss eine einmalige Kaution in Rechnung gestellt. Die Kautionssumme beträgt einen vollen Monatsbeitrag des Tarifs. Die Kaution wird bis zu 3 Monate nach fristgerechtem Auszug zurückgezahlt, sofern der Raum samt Schlüsseln in ordnungsgemäßem Zustand an den Betreiber übergeben wurde (siehe § 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses) und keine offenen Zahlungsforderungen bestehen.

(10) Eine Entgeltrückerstattung für gebuchte aber nicht genutzte Zeiträume ist ausgeschlossen.

§ 6 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Der Zugang zum Coworking Space ist für die Kunden während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. zu den gebuchten Zeiten oder bei den entsprechenden Tarifen zu jeder Zeit möglich. Bei Nicht-Anwesenheit der Mitarbeiter des Betreibers wird der Zugang per App oder Zahlencode zur Verfügung gestellt.

(2) Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten bzw. Zugangsberechtigungen dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden, den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern bzw. die elektronische Zugangsberechtigung zu sperren. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht.

(4) Die Leistungen erbringt der Betreiber für die jeweiligen Nutzer personenbezogen. Diese können nicht übertragen werden. Gäste des Kunden haben grundsätzlich keinen Zugang zum Coworking Space. Gästen kann jedoch vom Betreiber die Zustimmung zum Zugang erteilt werden, wenn der Kunde den Gast zuvor bei den Mitarbeitern des Betreibers angemeldet hat. In diesem Falle ist die Weitergabe des internen W-Lan-Schlüssels an die Gäste nicht gestattet. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in den Coworking Space gelangte Dritte verursacht wurden.

(5) Der Kunde hat die angebotene Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(6) Die Arbeitsplätze und gebuchten Räume dürfen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, nur zum Zweck der Ausführung bürotauglicher Arbeit bzw. Durchführung von Veranstaltungen mit seminar- oder präsentationsähnlichem Charakter benutzt werden, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung.

(7) Bei Nutzung eines Tages- oder Flex-Tarifs sind die Schreibtische am Ende eines jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und sauber zu hinterlassen. Gleiches gilt bei Nutzung der Meeting- und Konferenzräume pünktlich zum Ende des gebuchten Zeitraums.

§ 7 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG UND VERHALTENSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist bei der Nutzung von Flex-Desk und Fix-Desk-Tarifen verpflichtet, dem Betreiber seinen Arbeitsplatz im Open Space in Ausnahmefällen nach 18 Uhr oder am Wochenende zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Dies beschränkt sich jedoch auf gelegentliche Ausnahmen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 5 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und dem Betreiber. Der Betreiber ist berechtigt, bei entsprechender Ankündigung, bis zum Veranstaltungszeitpunkt nicht geräumte Tische selbst zu räumen und verpflichtet sich dabei, eventuell vorhandenes Eigentum des Kunden sicher zu verwahren.

Dem Kunden ist zudem bekannt, dass der Coworking Space an Feiertagen nicht öffnet und daraus kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts entsteht.

(2) Der Kunde ist im Rahmen der Buchung eines Einzel- oder Teambüros berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit dem Betreiber in der zur Verfügung gestellten Räumlichkeit aufzustellen.

Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen des Betreibers benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen. Der Kunde darf ohne Absprache keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Räumen anschließen.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, die vom Kunden genutzten Räume während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. Er behält sich dafür stets einen Schlüssel ein. Der Betreiber nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel dafür sorgen, dass keine Beeinträchtigungen stattfinden.

(4) Bei der Übergabe eines Einzel-/Teambüros an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. Im Übergabeprotokoll ist der Zustand der zugewiesenen Räume zu vermerken. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Räume als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

(5) Der Kunde hat die genutzten Räume, Arbeitsplätze und das Inventar des Coworking Spaces pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Zugang erhalten, verursacht werden.

(6) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen bzw. Räumlichkeiten und deren Ausstattung, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen und ähnliche Maßnahmen des Kunden sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Betreiber auf Kosten des Kunden zulässig. Auch Anbringungen an den Wänden jeglicher Art bedürfen der Absprache und schriftlichen Zulassung durch den Betreiber. Auf Verlangen des Betreibers ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bzw. Raumes in den Ausgangszustand verpflichtet. Sollte dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung passieren, darf der Betreiber die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Kunden in Rechnung stellen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Betreiber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch den Betreiber zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

(7) Der Betreiber darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden in dessen genutzten Räumen vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.

(8) Der Betreiber stellt dem Kunden technische Gegenstände (Monitore, Projektoren, Drucker, etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede durch den Kunden verursachte Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

(9) Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Räumlichkeiten des Betreibers mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Gegenständen, die über 7 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben.

(10) Der Betreiber kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit des Mitbringens von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann vom Betreiber einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Kunden.

(11) Der Betreiber kann öffentlich zugängliche Bereiche, z. B. Eingangsbereiche, Flure, Veranstaltungsräume u. a. zur Sicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per Video überwachen und die Daten speichern und im Bedarfsfall auswerten. Der Kunde ist hiermit einverstanden.

(12) Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Sie ist durch den Betreiber durch Aushang im Coworking Space einsehbar zu machen oder auf Verlangen des Kunden in gedruckter Form auszuhändigen.

(13) Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Coworking am Anger Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf des Betreibers schaden könnten.

§ 8 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über den Betreiber einzuhalten und Gesetzesverstöße an diesen zu melden. Der Kunde allein und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, sind verantwortlich für alle ihre Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden des Betreibers führt, hat der Kunde dem Betreiber diesen Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt die Dein Space Erfurt GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang ausdrücklich frei.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Kunden großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit dem Betreiber eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Kunde ist für die von ihm in den Coworking Space mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Räume als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Betreiber haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über den Betreiber versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

(2) Der Kunde erklärt vorsorglich die Duldung eventuell notwendiger Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten in den Räumlichkeiten des Coworking Spaces und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern der Betreiber diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(3) Dem Kunden ist ferner bekannt, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann und trotz aller Bemühungen temporäre Einschränkungen der Internetnutzung oder sonstiger Leistungen nicht auszuschließen sind. Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Kunden sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers beschränkt. Der Kunde wird vor diesem Hintergrund dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass die Räumlichkeiten weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen der Räumlichkeiten kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Leistungen dar. Insbesondere schuldet der Betreiber nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

(5) In allen Fällen, in denen der Betreiber im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Dein Space Erfurt GmbH nur, soweit ihr oder ihren leitenden Angestellten Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(6) Die Dein Space Erfurt GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Betreiber unterbleiben. Sofern der Betreiber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die Dein Space Erfurt GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt der Dein Space Erfurt GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Betreiber von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(7) Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

§ 10 KÜNDIGUNGEN

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis von monatlichen Tarifen unter Einhaltung der folgenden Fristen ohne Angabe von Gründen kündigen. Flex-Desk und Fix-Desk-Tarife können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, Einzel-/Teambüros mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

(2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(3) Der Betreiber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt (z. B. aufgrund einer Überlassung der vertraglich vereinbarten Nutzungsservices an Dritte, Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt in Bezug auf den Umgang mit Räumen und Inventar, Missachtung der Hausordnung etc.). In einem solchen Falle hat der Kunde dem Betreiber hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen, insbesondere für den Schaden, den der Betreiber dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.

(4) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder wenn der Betreiber seine Preise erhöht.

(5) Im Falle der Stornierung der Nutzung eines Meeting- bzw. Konferenzraumes fallen folgende Stornierungskosten an: bis zu 14 Tage vorher: keine Kosten, mehr als 7 Tage vorher: 50 %, 7 Tage vorher und weniger: 100% des angesetzten oder vereinbarten Preises.

§ 11 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

(1) Der Kunde hat Einrichtungs- und technische Gegenstände des Betreibers (Stuhl, Tisch, Monitor, Drucker, Kücheneinrichtungen, etc.) sowie die Räumlichkeiten an sich pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung bzw. beim Tages- oder Flex-Tarif zum Ende eines jeden Arbeitstages in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an den Betreiber zurück zu geben bzw. zu hinterlassen. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Betreiber vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel und Zugangskarten- bzw. Transponder bei Vertragsende an den Betreiber zurück zu geben. Verlust und Folgekosten (z.B. Einbau neuer Schlösser und Sicherungsanlagen) aus einem etwaigen Verlust sind dem Betreiber vom Kunden zu erstatten.

(3) Der Kunde hat die von ihm eingebrachten Gegenstände zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Betreiber die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann der Betreiber auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden und nach 14 Tagen auf Kosten des Kunden verwerten.

(4) Der bei Übergabe der Räume bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird der Betreiber auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingpauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingpauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Betreiber zu zahlen.

(5) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz bzw. Raum nicht rechtzeitig oder nicht mangelfrei heraus, haftet er dem Betreiber für alle Schäden (inklusive Ertragsausfall oder -minderungen), die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Die Dein Space Erfurt GmbH behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Betreiber wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

(3) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Der Gerichtsstand ist der Sitz von Coworking am Anger in Erfurt.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

Stand der AGB: 01.09.2022

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworking am Anger diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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